EIGNUNGSGUTACHTEN FÜR AUSZUBILDENDE KLINISCHE PSYCHOLOGEN

 

Voraussetzung für die postgraduelle Ausbildung in Klinischer und Gesundheitspsychologie ist lt. dem neuen Psychologengesetz (2013) §9 „die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens (..)“.

Besagte Eignung wird in Form eines Anamnesegesprächs sowie einer zusätzlichen testpsychologischen Untersuchung erhoben.

Ich bemühe mich, Ihr Gutachten in möglichst kurzer Zeit und mit wenig Aufwand von Ihrer Seite zu erstellen.

Nähere Informationen und Terminvereinbarung für das Explorationsgespräch: 0699/ 10 74 14 66 


 

Praxis Mag. Brigitte Schwaiger-Schrader, Faistauergasse 5/2, 5020 Salzburg

Eignungsgutauchten